Rechtsgültige Papiere werden für standesamtliche Trauungen in Griechenland benötigt
Für eine rechtsgültige Hochzeit in Griechenland - auf Kreta oder Santorini, die auch in Ihrem Heimatland anerkannt wird, werden nachstehende Dokumente benötigt.
Die Dokumente müssen für die Echtheit mit der „Apostille“ versehen sein. Die „Haager Apostille“ bestätigt die Kopie als rechtsgültiges Dokument, welches persönlich vorgelegt werden muss.
Nachstehende Dokumente sind als Original mit „Apostille“ vorzulegen. Das ist notwendig, damit das Legalisierungsverfahren in Griechenland durchgeführt werden kann.
- Vollständige Geburtsurkunden beider Brautleute
Das Brautpaar ist verpflichtet, die volle Ausgabe der Dokumente im Format A4 vorzuweisen; eine Kurzversion wird nicht akzeptiert; die vollen Namen der Elternteile beider Brautleute müssen eingetragen sein. - Ehefähigkeitszeugnisse beider Brautleute
Dieses Dokument bestätigt, dass Sie noch unverheiratet und frei für eine Eheschließung sind. Dieses Dokument erhalten Sie bei ihrer örtlichen Registraturbehörde (Standesamt) und darf 6 Monate vor der Eheschließung nicht genutzt worden sein.
Bitte beachten Sie, es werden zwei (2) Zertifikate benötigt, eines (1) mit dem Namen des Mannes und eines (1) mit dem Namen der Frau. - Scheidungsurkunde
Im Falle, dass einer der Brautleute oder beide bereits geschieden sind, sind Sie verpflichtet, dieses Dokument vorzulegen. - Sterbeurkunde und damaliger Trauschein
Wenn Sie verwitwet sind, sind Sie zur Vorlage dieser Dokumente verpflichtet. - Urkunde einer Namensänderung
Bei Namensänderung in der Vergangenheit. Bitte beachten Sie, das schließt auch geschiedene Frauen ein, die ihren Mädchennamen wieder angenommen haben. - Adoptionsurkunde
Im Falle, dass einer der Brautleute oder beide adoptiert wurden, muss dieses Dokument vorgelegt werden.
Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten werden folgende ohne "Apostille" benötigt:
Kopie der Reisepässe oder Personalausweise beider Brautleute.
Bitte beachten Sie für eine Hochzeit in Griechenland:
Alle Dokumente müssen von der griechischen Botschaft oder dem griechischen Konsulat im jeweiligen Heimatland übersetzt und beglaubigt worden sein. Kopien davon müssen 6 Wochen vor dem Hochzeitstermin an uns gesandt werden, um vorab von der Registraturbehörde im jeweiligen griechischen Ort überprüft werden zu können. Die Originaldokumente müssen von Ihnen dann persönlich vorgelegt werden, Kopien können für die Eheschließung nicht akzeptiert werden.
Ohne die notwendigen Dokumente kann die Eheschließung nicht vorgenommen werden, die Orginaldokumente werden von der Behörde einbehalten!